Rechtsprechung
VG Frankfurt/Main, 22.10.2003 - 12 E 591/03 |
Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse (6)
- hessen.de (Pressemitteilung)
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main weist Klage des Arztes, der sich auf alternative Behandlungsmethoden bei Krebserkrankungen spezialisiert hat, auf Wiedererteilung seiner Approbation ab
- hessen.de (Pressemitteilung)
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main weist Klage des Arztes, der sich auf alternative Behandlungsmethoden bei Krebserkrankungen spezialisiert hat, auf Wiedererteilung seiner Approbation ab
- hessen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
- hessen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main weist auf Verhandlungstermin betreffend Arztklage am 22.10.2003 hin
- hessen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main weist auf Verhandlungstermin betreffend Arztklage am 22.10.2003 hin
- hessen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 09.01.1991 - 3 B 75.90
Widerruf der ärztlichen Approbation bei Unzuverlässigkeit oder Unwürdigkeit - …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.10.2003 - 12 E 591/03
Der Begriff der "Unzuverlässigkeit" wird durch die Prognose gekennzeichnet, ob der Betroffene in Zukunft seine beruflichen Pflichten zuverlässig erfüllen wird (BVerwG, NJW 1993, 806 und NJW 1991, 1557). - BVerwG, 02.11.1992 - 3 B 87.92
Unwürdigkeitsprognose nach ärztlichem Standesrecht - Drogenverschreibung
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.10.2003 - 12 E 591/03
Der Begriff der "Unzuverlässigkeit" wird durch die Prognose gekennzeichnet, ob der Betroffene in Zukunft seine beruflichen Pflichten zuverlässig erfüllen wird (BVerwG, NJW 1993, 806 und NJW 1991, 1557).
- VG Frankfurt/Main, 29.10.2008 - 12 E 2640/07 Vielmehr bietet der Kläger im für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung aufgrund seines auch seit dem Abschluss des letzten gerichtlichen Verfahrens unter dem Az.: 12 E 591/03(2) gezeigten Verhaltens nicht die ausreichende Gewähr dafür, den ärztlichen Beruf zukünftig ordnungsgemäß ausüben zu wollen, so dass er als zuverlässig angesehen werden könnte.
Mit dem Beschluss vom 13.12.2004 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (11 UZ 3399/03) das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 22.10.2003 (Az.: 12 E 591/03(2)) bestätigt und im Einzelnen ausgeführt:.